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Maklerprovision in St. Peter-Ording: Was Verkäufer wissen sollten

Die Maklerprovision – auch Courtage genannt – ist die Vergütung des Maklers für die erfolgreiche Vermittlung. Sie ist frei verhandelbar; gesetzlich geregelt ist vor allem, wie die Kosten zwischen Verkäufer und Käufer verteilt werden dürfen.

Dünenlandschaft mit weitem Sandstrand an der Nordsee

Der gesetzliche Rahmen

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bundesweit das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (§§ 656a bis 656d BGB). Kerngedanke: Wer den Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Provision tragen.

Verkäufer, die einen Makler beauftragen, können daher nicht mehr die gesamte Provision auf den Käufer abwälzen. Üblich ist eine hälftige Teilung zwischen Verkäufer und Käufer. Die Höhe selbst ist weiterhin frei vereinbar und wird nicht durch den Gesetzgeber festgelegt.

Was die Höhe beeinflusst

Die Provisionshöhe ist Verhandlungssache und kann je nach Objekt, Leistungsumfang und Vereinbarung variieren. MaklerCheck Nordsee nennt bewusst keine Prozentwerte, da es keine verbindlichen Sätze gibt und pauschale Angaben irreführend wären.

Entscheidend ist nicht allein die Höhe, sondern das Verhältnis von Leistung und Kosten: Welche Vermarktungsleistungen sind enthalten? Wird professionelle Fotografie, ein 360°-Rundgang oder eine internationale Ansprache angeboten? Diese Leistungen können Sie in den Profilen auf MaklerCheck Nordsee vergleichen – jeweils mit Datenstatus ausgewiesen.

Transparenz vor dem Auftrag

Vor der Beauftragung sollten Sie sich die Provision, den Leistungsumfang und die Vertragslaufzeit schriftlich bestätigen lassen. Ob ein Unternehmen seine Provisionsregelung öffentlich veröffentlicht, ist eines der Transparenz-Kriterien im Match Score dieser Plattform.

Fragen Sie außerdem nach, in welchen Fällen die Provision fällig wird – in der Regel erst mit dem wirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags.

  • Provision und Leistungsumfang schriftlich festhalten
  • Fälligkeitszeitpunkt klären (in der Regel: notarieller Kaufvertrag)
  • Vertragslaufzeit und Kündigungsregelungen prüfen
  • Alleinauftrag oder einfacher Auftrag – den Unterschied kennen

Hinweis zum Vergleich

MaklerCheck Nordsee ist selbst kein Immobilienmakler und erhebt keine Provision. Die Plattform vergleicht öffentlich zugängliche Angaben der Unternehmen und kennzeichnet, ob eine Provisionsveröffentlichung vorliegt.

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